Immer wieder liest man in den Zeitungen oder hört in den Nachrichten, dass ein Studienfach nun einem bundesweiten NC unterliegt oder die ZVS die Entscheidung über die Zulassungsbeschränkungen an die Hochschulen abgetreten hat. Doch was steckt dahinter, wenn von NC und ZVS gesprochen wird? Was hat das mit einem Studienbewerber zu tun? Hier stellen wir die drei Wege zum Studienplatz an einer Hochschule oder Fachhochschule vor.
Nach ausgiebiger Recherche auf Hochschul-Homepages und in Berufsinformationsblättern ist endlich klar, welches Studienfach, welcher Studiengang und welche Hochschule es sein soll. Der nächste Schritt ist die Bewerbung um einen Studienplatz. Die kann auf drei verschiedenen Wegen erfolgen.
ERSTER WEG
Ist das Wunschfach an der gewählten Hochschule frei zugänglich, gelingt der Einstieg am leichtesten. Denn das bedeutet, dass für die Aufnahme des Studiums an einer Hochschule als einzige Voraussetzung das Abitur (allgemeine Hochschulreife) erforderlich ist, beziehungsweise für die Fachhochschule die Fachhochschulreife (Fachabitur). Mit dem Abitur hat man den Anspruch auf einen Studienplatz erworben. Der kann sofort wahrgenommen werden und muss jedem Studieninteressenten gewährleistet sein. Es gibt keinen Numerus clausus (NC). Stattdessen kann die Uni eine Eignungsfeststellungsprüfung verlangen oder zum Beispiel bei Musik einen Nachweis von Unterrichtsstunden und einem bestimmten Leistungsniveau. Bei frei zugänglichen Studienfächern wird kein Zulassungsbescheid erteilt. Das Fach ist also zulassungsfrei. Trotzdem verlangen manche Unis eine Bewerbung. Wie die aussehen soll und bis wann sie eingereicht werden muss, erfährt man auf der jeweiligen Homepage der Uni (meistens: www.uni-Name der Universitätsstadt.de). Außerdem ist dort ersichtlich, welche Unterlagen man zur Einschreibung mitbringen muss. Grundsätzlich braucht man eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses und den Personalausweis. Bei einem zulassungsfreien Fach meldet man sich persönlich innerhalb einer Frist an der Uni an. Mit der Einschreibung ist man als Hochschulmitglied immatrikuliert (eingetragen) und kann sein Studium beginnen.
ZWEITER WEG
Das Wunschfach ist nicht frei zugänglich, unterliegt aber nur einem örtlichen (hochschulinternen) NC, der die Note des Abiturzeugnisses betrifft. Weil sich zu viele Bewerber für zu wenige Studienplätze interessieren, wird aussortiert. Der NC ändert sich jedes Semester mit der Nachfrage und ist nur eines der Auswahlkriterien. Die Anforderungen werden vom Bundesland und der Hochschule gemeinsam festgelegt und können sich stark von denen anderer Hochschulen unterscheiden. Ob das Fach zulassungsbeschränkt ist, erfährt man wiederum auf der Homepage der Universität. Zu empfehlen ist es, mehrere Bewerbungen an unterschiedliche Universitäten zu schreiben. Das erhöht die Chance auf eine Zusage. Die Unis erteilen auch Absagen oder Teilzulassungsbescheide. Durch die knapper bemessenen Plätze kommt es häufig zu Nachrückverfahren. Bewerber erhalten so Plätze, die andere, die bereits eine Zusage erhalten haben, nicht wahrgenommen haben. Sind alle Plätze in einem Studiengang vergeben, steht der Bewerber automatisch auf der Warteliste. Die Wartezeit, die seit Erwerb der Hochschulreife verstrichen ist, wird in Halbjahren gerechnet. Dazu zählen auch Wehrdienst, Zivildienst, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr und Auslandsaufenthalte. Wer sich an einer Hochschule mit geringem NC bewirbt, im Verlaufe des Studiums aber an eine Uni mit höherem NC wechseln möchte, sollte vorsichtig sein. Unbedingt sollte man vorher prüfen, ob die erhaltenen Scheine an der anderen Uni anerkannt werden. Nach einem Zulassungsbescheid schreibt man sich persönlich an der Universität ein. Wer sich nicht einschreibt, verliert den Anspruch auf einen bereits zugewiesenen Platz und muss sich neu bewerben.
DRITTER WEG
Ist das Studienfach weder frei zugänglich noch unterliegt es einem örtlichen NC, dann ist es bundesweit zulassungsbeschränkt und fällt in die Zuständigkeit der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS). Nur ein Drittel aller Studienplätze wird auf Grund der erhöhten Nachfrage von der ZVS vergeben. Dabei wird nur eine Bewerbung geschrieben, in der man eine Reihe von gewünschten Studienorten angibt. Auch hier muss mit Wartezeiten gerechnet werden. Zu den ZVS-Fächern zählen im Wintersemester 2006/7 zum Beispiel Biologie, Medizin, Pharmazie und Psychologie. Außerdem gibt es besondere Regelungen für (Fach-)Hochschulen in NRW, die wie die allgemeinen Informationen zum ZVS-Bewerbungsverfahren unter www.zvs.de abgerufen werden können.
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