Kinder sind etwas Schönes, das steht außer Frage. Wie immer im Leben ist aber der Zeitpunkt entscheidend. Gerade in der Ausbildung kann man da schon mal in Schwulitäten geraten. Angst vor Eltern, Chef und Vermieter werfen nicht selten einen dunklen Schatten auf das freudige Ereignis. Aber keine Panik, in Sachen Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat sich einiges getan.
Eben noch erfolgreich im Job, mit den Kollegen alles klar und auch beim Chef ganz gut im Kurs – dann der Test: positiv. Schwanger! Was soll ich tun? Was wird sich ändern? Fragen, die sich an dieser Stelle wohl jede junge Frau stellt, denn die wenigsten Schwangerschaften in der Ausbildung sind geplant. Angst ist da im ersten Moment keine ungewöhnliche Reaktion. Die braucht man aber nicht haben, nur wissen: Je früher man seinen Chef informiert, desto besser.
VERTRAULICH BEHANDELT
Hat man den Arbeitgeber schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt, gilt sofort der Arbeits- und Kündigungsschutz des Mutterschutzgesetzes. Und das auch während der Probezeit. Nach der Bitte um vertrauliche Behandlung darf der Chef es außer Betriebsrat, Werksfürsorge und Aufsichtsbehörde niemandem erzählen. Allerdings hat er das Recht, eine Bestätigung von Hebamme oder Arzt anzufordern, die er aber selbst bezahlen muss. Gefährdet wird ein Ausbildungsverhältnis durch eine Schwangerschaft in der Regel nicht. Endet es normalerweise zu einer festgelegten Frist, verlängert es sich in diesem besonderen Fall automatisch um die Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor und acht bis zwölf Wochen nach der Entbindung). Nimmt man Elternzeit in Anspruch, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auch dadurch. Übrigens sollte es auch keine Probleme geben, wenn man während der Mutterschutzfristen an den Abschlussprüfungen teilnimmt. Vorausgesetzt, Arzt oder Hebamme geben ihr Okay.
FINANZIELLES
Während der Mutterschutzfristen gibt es Mutterschaftsgeld. Es entspricht dem durchschnittlichen Netto während der letzten drei Monate. Unabhängig vom Einkommen gibt es von der Geburt des Kindes an 154 Euro Kindergeld im Monat. Auch Erziehungsgeld, derzeit 307 Euro monatlich, kann man beantragen. Weitere Quellen kann man beim Sozialamt anzapfen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, über die es zum Beispiel bei Pro Familia Auskunft gibt.
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Hallo!
Ich hab hier noch eine super Seite gefunden:
http://www.azuro-muenchen.de/hilfe-ich-bin/schwanger.html
Da stehen alle möglichen Infos und man kann sogar per Mail oder Telefon weitere Fragen klären. Die Mitarbeiter sind total nett :)
Viele Grüße,
Sarah, 17, schwanger und im 2. Ausbildungsjahr zur Friseurin