Finanzen


Mit der Steuererklärung Geld vom Staat zurückholen

Foto: istockphoto.com Auszubildende setzen einen ersten Schritt ins Berufsleben. Dabei wissen viele Jugendliche nicht, was vor und während der Ausbildung geregelt werden muss. Gerade in Punkto Sozialabgaben, Kindergeld und Versicherungen gibt es Klärungsbedarf. Stefan Heine, Fachanwalt für Steuerrecht und Berater der smartsteuer GmbH, klärt alle wichtigen Fragen rund um das Thema und liefert hilfreiche Tipps für Azubis und Eltern. Denn: Auch Azubis können mit Steuerrückzahlungen rechnen.

Ab wann zahlen Auszubildende Steuern?
Stefan Heine: Grundsätzlich gilt für die meisten Auszubildenden die Steuerklasse I. Dabei werden ab einem Bruttoeinkommen von 900 Euro Steuern fällig, wie Stefan Heine von der smartsteuer GmbH erklärt. „Jeder Azubi mit einem steuerpflichtigen Einkommen sollte ab 2012 eine Steuererklärung machen, um sich Geld vom Staat zurückzuholen“, führt Stefan Heine weiter auf.

Wie hoch fallen die Sozialabgaben aus?
Stefan Heine: Die Sozialabgaben richten sich nach dem Bruttoeinkommen und werden zum Teil vom Arbeitgeber gezahlt. Darunter fallen die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Pauschal zahlen Auszubildende für die Krankenversicherung 8,2 Prozent. Der Arbeitgeberbeitrag liegt bei 7,3 Prozent. 19,6 Prozent werden für die Rentenversicherung fällig. Weitere 3 Prozent für die Arbeitslosenversicherung und 1,95 Prozent für die Pflegeversicherung müssen vom Azubi monatlich je zur Hälfte getragen werden. Ein Arbeitnehmerzuschlag von 0,25 Prozent ab dem 23. Lebensjahr fällt für Kinderlose zusätzlich an.

Können meine Eltern auch sparen?
Stefan Heine: Eltern, deren Kinder aufgrund der Ausbildungsstätte dazu veranlasst sind, nicht mehr im Elternhaus wohnen zu können, können einen Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs, eines sich in einer Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes in ihrer Steuererklärung eintragen. Derzeit beträgt dieser Freibetrag 924 Euro pro Jahr. Dieser Betrag wird für die Steuererklärung allerdings um die Einkünfte der Kinder gekürzt, die über 1.848 Euro liegen. Für die Steuererklärung 2012 wird der Freibetrag unabhängig von den Einkünften der Kinder gewährt.
Die zu zahlenden Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung können ebenfalls von den Eltern als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Was passiert mit dem Kindergeld?
Stefan Heine: Generell läuft das Kindergeld weiter. Seit 2012 spielt die Verdienstgrenze keine Rolle mehr. Bis 2012 gab es eine Einschränkung, dass Auszubildende, die volljährig sind, jährlich nicht mehr als 8.004 Euro verdienen durften, damit das Kindergeld weiterhin ausgezahlt wurde.

Muss ich während der Ausbildung irgendeine Versicherung abschließen?
Stefan Heine: Während der Erstausbildung sind Azubis in der Regel über die Eltern haftpflichtversichert. Nach dem Abschluss der Ausbildung sollte eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dadurch schützen sich Privatpersonen vor Forderungen Anderer, bei erfolgtem Schaden.

Was bringen vermögenswirksame Leistungen?
Stefan Heine: Auszubildende, die vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhalten und monatlich in den Vertrag einzahlen, erhalten vom Staat eine Arbeitnehmersparzulage bis zu 80 Euro. Den entsprechenden Antrag hierfür können Azubis nur dann stellen, wenn Sie eine Steuererklärung erstellen und beim Finanzamt einreichen.

Wie viele Steuern kann ich vom Finanzamt zurückbekommen?
Stefan Heine: Einen groben Richtwert können Azubis aus ihrer Lohnsteuerbescheinigung errechnen. Feld 4 bis 6 stellen die gezahlte Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer dar. Addiert man diese drei Werte erfährt man die gezahlten Steuern des Jahres, die man vom Finanzamt maximal erhalten kann.

Wie kann ich noch mehr Geld vom Staat zurückholen?
Stefan Heine: Werbungskosten wie Fahrten zur Arbeit, Kosten für die Ausbildung wie Gebühren, Fachliteratur können steuerlich geltend gemacht werden und die Steuerrückerstattung erhöhen. Auszubildende, die während der Ausbildung BAföG erhalten haben, müssen diese Zuschüsse während Ihres Berufslebens zurückzahlen. Die Zinsen, die auf dieses BAföG angefallen sind, können als sogenannte nachträgliche Werbungskosten in der Steuererklärung angeben werden. Azubis, die ihre Ausbildung selbst bezahlen, können sämtliche Kosten für die Schule und das Lernen als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Konkret bedeutet das, dass das Finanzamt die angefallenen Kosten in einem Bescheid festhält. Diese Verluste können bei Beginn der Berufsausübung steuersparend verrechnet werden. Physiotherapeuten, die eine kostenpflichtige Berufsfachschule besucht haben, können als Beispiel aufgeführt werden. Pauschal lassen sich 16 Euro Kontoführungsgebühren und 110 Euro für Arbeitsmittel ohne Nachweis in der Steuererklärung ansetzen.

Tipp: Jahreslohnsteuerbescheinigung prüfen
Auszubildende sollen ihre Jahreslohnsteuerbescheinigung prüfen, ob Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt wurde. Wenn ja, sollten Auszubildende die Steuererklärung machen und sämtliche Werbungskosten eintragen.

Darum gilt folgende Regel: Belege aufbewahren. Anhand der Belege können alle Aufwendungen für die Steuererklärung berücksichtigt werden. Gerade Belege für Prüfungsvorbereitungen wie Fachbücher, Seminare oder Fahrten zu Lerngruppen und Tickets der öffentlichen Verkehrsmittel sollten aufbewahrt werden, um keine Aufwendung zu vergessen.

Foto: istockphoto.com

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