Finanzen


Notfall-Vorsorge: Wenn nichts mehr geht …

Foto: istockphoto.comAzubis sind meist jung und gesund, aber nicht unverwundbar. Denn wie schnell ist man mit dem Auto auf dem Rückweg von einem Weinfest gegen einen Baum gefahren oder vom Skateboard abgerutscht und unglücklich mit dem Kopf gegen eine Steinkante geschlagen – und dann? Wer darf was entscheiden, und welche Dokumente regeln das?

Volljährig oder nicht?

Grundsätzlich ist Dein 18. Geburtstag auch für alle Dokumente und Verfügungen ganz wichtig. Erst dann kannst Du vollkommen eigenverantwortlich bestimmen, wie Du bestimmte Dinge regeln möchtest. Vorher sind Deine Eltern zuständig, aber es gibt bisweilen Sonderrechte für Minderjährige, z. B. beim Testament. Außerdem kann es sinnvoll sein, dass Du Dich einmal mit Deinen Eltern darüber unterhältst, was Du Dir in bestimmten Situationen wünschst, damit sie in Deinem Sinne entscheiden können.

Im schlimmsten Fall …
Wenn Du schon ein gewisses Vermögen hast, z. B. weil Du von Großeltern oder früh verstorbenen Eltern etwas geerbt hast, kannst Du mit einem Testament festlegen, wie dieses Vermögen nach Deinem Tod verteilt werden soll. Auch für Azubis, die schon selbst Kinder haben, kann sich ein Testament empfehlen, um z. B. einen Vormund für das eigene Kind zu bestimmen. Manche Azubis wollen auch ihre Beerdigung regeln, hierfür ist aber kein Testament nötig.

Form des Testaments
Ein Testament kannst Du auf zwei Arten „errichten“, wie Juristen sagen: Du kannst es selbst vollständig mit der Hand schreiben oder zu einem Notar gehen. Da Deine eigenen Formulierungen für Juristen oft nicht klar sein werden, ist der Gang zum Notar sinnvoll. Falls sich Deine persönlichen Verhältnisse oder Wünsche ändern, kannst Du ein Testament jederzeit widerrufen oder neu erstellen.

Organspendeausweis
In Deutschland dürfen Organe nach dem Tod nur entnommen werden, wenn es hierfür eine Erlaubnis gibt. Hierzu dient der Organspendeausweis, mit dem Du bestimmen kannst, dass Du nach Deinem Tod Deine Organe spendest. Du kannst darin auch festlegen, nur bestimmte Organe zu spenden, auf keinen Fall Organe zu spenden oder jemand anderen mit der Entscheidung beauftragen, z. B. Deine Eltern.

Vollmachten für …
Es gibt allerdings auch genug Situationen, in denen Du lebst, aber nicht mehr selbst entscheiden kannst, weil Du z. B. nach einem Unfall im Koma liegst. In entsprechenden Dokumenten kannst Du bestimmen, wer z. B. bei möglichen Operationen zu fragen ist oder Deine Rechnungen bezahlen darf. Ganz wichtig ist, dass Du absolutes Vertrauen zu den Personen hast, denen Du die jeweilige Erlaubnis gibst, die in der Juristensprache „Vollmacht“ heißt. Was dieser sog. „Bevollmächtigte“ tut, gilt in den meisten Fällen so, als ob Du es selbst getan hättest. Kündigt z. B. der Bevollmächtigte Deine Wohnung, ist diese Kündigung gültig, und Du musst ausziehen, auch wenn Du selbst nie gekündigt hättest.

… Konto …
Geht es vor allem um Deine Finanzen, kannst Du eine Kontovollmacht erteilen. Dann können z. B. Deine Eltern oder Dein Freund oder Deine Freundin für Dich Geld abheben, Rechnungen bezahlen oder Daueraufträge einrichten. Wenn Freund oder Freundin eine Kontovollmacht haben und die Beziehung in die Brüche geht, solltest Du sofort die Vollmacht widerrufen, sonst könnten er oder sie Dein Konto leerräumen.

… oder alle Bereiche

Viel umfassender ist eine Vorsorgevollmacht, mit der Du alle Lebensbereiche abdecken kannst, in der das Gesetz Entscheidungen durch einen Stellvertreter erlaubt. Dazu können medizinische Fragen gehören (z. B. Erlaubnis zu einer Operation oder Therapie), finanzielle Themen (z. B. Kontovollmacht oder Kauf und Verkauf von Sachen) oder die Unterbringung in einem Heim oder Schriftverkehr mit Behörden.

Eine Vorsorgevollmacht gilt normalerweise sofort und ohne Einschränkung. Wenn also Dein Bevollmächtigter Dein Auto verkauft, ist der Vertrag gültig, auch wenn Du selbst noch frisch und munter herumläufst. Daran siehst Du schon, warum absolutes Vertrauen zum Bevollmächtigten so wichtig ist, weil seine Handlungen Dir auch enorm schaden können.

Notar und Vorsorgeregister
Grundsätzlich kannst Du eine Vorsorgevollmacht selbst schreiben. Im Ernstfall könnte es dann aber Diskussionen geben, ob der Bevollmächtigte sie nicht gefälscht hat. Daher ist dringend zu empfehlen, dass Du Deine Vorsorgevollmacht von einem Notar beglaubigen lässt. Damit auch Gerichte sofort wissen, dass Du jemandem eine Vorsorgevollmacht erteilt hast, solltest Du sie auch beim Zentralen Vorsorgeregister (www.vorsorgeregister.de) anmelden.

Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung greift erst, wenn Du selbst keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kannst. Dann muss ein Gericht einen sog. „Betreuer“ bestellen, der für Deine Angelegenheiten zuständig ist. In einer Betreuungsverfügung kannst Du festlegen, wer das sein soll, oder auch, wer das auf keinen Fall sein soll. Auch eine Betreuungsverfügung kann beim Zentralen Vorsorgeregister angemeldet werden. Wenn Du eine Vorsorgevollmacht erteilt hast, ist eine Betreuungsverfügung in der Regel überflüssig, weil Du ja dann einen Bevollmächtigten hast und im Normalfall keinen Betreuer mehr brauchst.

Patientenverfügung
Während Du mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung andere Menschen beauftragst, etwas für Dich zu entscheiden, legst Du mit einer Patientenverfügung selbst fest, wie Du bei einer schweren Erkrankung behandelt oder nicht behandelt werden möchtest. So kannst Du z. B. lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen oder ausdrücklich fordern. Dein Vorsorgebevollmächtigter oder Betreuer muss im Ernstfall dafür sorgen, dass Deine Vorgaben von den Ärzten umgesetzt werden. Auch eine Patientenverfügung kann beim Zentralen Vorsorgeregister angemeldet werden.

Weitere Maßnahmen
Wenn Du schon eine eigene Wohnung hast, solltest Du für Notfälle einen Schlüssel für Wohnung und Briefkasten bei einer Vertrauensperson deponieren. Ebenso kann es sinnvoll sein, Deine Passwörter (z. B. für E-Mail- oder Facebook-Accounts) an einem sicheren Ort zu hinterlegen. Und damit schließlich auch alle wichtigen Dokumente beisammen sind, solltest Du einen Notfall-Ordner anlegen, der natürlich im Ernstfall auch leicht zu finden sein muss.

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