TIPPS Urlaub – ein Überblick Habe ich als Azubi das gleiche Recht auf Urlaub wie ein Arbeitnehmer? Was gilt für mich? Urlaub? Und wenn ja, wie viel? Auch als Azubi besteht ein Recht auf Erholungsurlaub. Der Mindesturlaub ist gesetzlich geregelt. Als minderjährigem Azubi (entscheidend ist das Alter am 1. Januar eines Jahres) stehen einem nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz 22 FuturePlan magazine (JArbSchG) mindestens 25–30 Werktage Urlaub zu, je nach Alter. Bei volljährigen Azubis gilt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Danach beträgt der Mindesturlaubsanspruch 24 Werktage. Im ersten und letzten Jahr der Ausbildung besteht der Urlaubsanspruch in der Regel nur anteilig für jeden vollen Ausbildungsmonat. Der Ausbildungsbetrieb kann im Ausbildungsvertrag zugunsten des Azubis mehr Urlaub gewähren. Mehr Urlaubstage können sich zum Beispiel auch aus einem Tarifvertrag ergeben. Wichtig ist darauf zu achten, ob – wie im Gesetz – von Werktagen die Rede ist oder zum Beispiel von Arbeitstagen. Werktage sind alle Tage von Montag bis Samstag. Wenn der Urlaub in Werktagen berechnet wird, muss ein Azubi unabhängig von der Anzahl der Arbeitstage sechs Tage Urlaub nehmen, um eine Woche frei zu bekommen. Daneben kann es in bestimmten Fällen Sonderurlaub geben oder Zusatzurlaub für schwerbehinderte Azubis. Wie läuft das mit dem Urlaubsantrag? Foto: © Adnan Seferovic/shutterstock.com Von Philipp Hochstein Der Urlaub ist vom Azubi zu beantragen. Er sollte schriftlich beantragt werden, um etwas „in der Hand“ zu haben. Wichtig ist, nicht einfach in Urlaub zu gehen. Eine sog. Selbstbeurlaubung kann bis zu einer Kündigung führen. Urlaub darf erst angetreten werden, wenn der Betrieb zugestimmt hat. Am besten ist es daher, wenn der Betrieb den Urlaub schriftlich genehmigt. Wann gibt’s Urlaub? Wann der Azubi Urlaub nehmen darf, richtet sich in erster Linie nach dem Wunsch des Azubis. Der Betrieb darf den Wunsch nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen oder dann, wenn Urlaubswünsche anderer
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