Urlaub? Und wenn ja, wie viel? Auch als Azubi besteht ein Recht auf Erholungsurlaub. Der Mindesturlaub ist gesetzlich geregelt. Als minderjährigem Azubi (entscheidend ist das Alter am 1. Januar eines Jahres) stehen einem nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) mindestens 25–30 Werktage Urlaub zu, je nach Alter.
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